Elternzeit

Sehr geehrte Kunden,

wie bereits in unserem Rundschreiben 1/2024 zum Haushaltsgesetz erwähnt, möchte die Regierung Meloni durch gezielte Maßnahmen dem drastischen Geburtenrückgang in Italien entgegenwirken. Eine davon betrifft die Erhöhung der Leistungen während der Elternzeit, welche bereits mit dem Haushaltsgesetz 2023 für einen Monat von 30 auf 80 Prozent der Entlohnung erhöht wurde. Mit dem Finanzgesetz 2024 ist diese für die Eltern vorteilhafte Regelung auf einen zusätzlichen Monat, also insgesamt 2 Monate zu 80 Prozent, ausgedehnt worden. Ab 2025 wird die Leistung für diesen zusätzlichen Monat auf 60 Prozent der Entlohnung reduziert.

Da auf dem Elternzeit-Ansuchen an die INPS nicht ersichtlich ist, welche Art der Leistung die Eltern in Anspruch nehmen wollen, möchten wir Sie höflich bitten, die Eigenerklärung im Anhang von den betroffenen Mitarbeitern ausfüllen zu lassen. Wie auf dem Formular ersichtlich sind die Optionen der Elternzeit mittlerweile zahlreich, deshalb sollten sich eventuelle Antragsteller von Patronaten/Gewerkschaften beim Ausfüllen der Eigenerklärung unterstützen lassen, damit sie danach die richtige Leistung seitens des INPS in Anspruch nehmen können.

Diese neue Regel gilt nur für ArbeitnehmerInnen, deren obligatorische Mutterschaft oder Vaterschaft nach dem 31. Dezember 2023 geendet ist.

Für Fragen stehen wir jederzeit zu Ihrer Verfügung.

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit!

Bruneck, am 28.05.2024

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