Im Jahr 2020 wurde ein neuer Datensatz für die elektronische Rechnungslegung eingeführt, welcher wahlweise bereits ab 01. Oktober 2020 angewandt werden konnte. Seit 01. Jänner 2021 besteht nun die Pflicht den neuen Datensatz anzuwenden.
Durch die Einführung des neuen Datensatzes erhofft sich die Einnahmenagentur dem Steuerpflichtigen die MwSt.-Register, sowie die periodische MwSt. Meldung und die MwSt. Jahreserklärung als Entwurf vorzubereiten. Um diesen Änderungen nachzukommen, musste die Buchhaltungs-Software angepasst werden, wobei es sich im Wesentlichen um Änderungen des Dokumenttyps (tipo documento = TD) und der Kennzeichen hinsichtlich der Steuerbefreiung (natura = N) handelt.
Die Anzahl der Dokumenttypen wurde auf insgesamt 18 erhöht und durch nachfolgende erweitert.
Durch die Einführung der neuen Dokumenttypen TD16 bis TD19, wurde der Datensatz für Rechnungen erweitert, bei welchen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger ("Reverse charge") übergeht und dies somit zu ergänzen ist.
Dokumenttyp | Beschreibung |
TD16 | Ergänzung für internes Reverse Charge |
TD17 | Ergänzung/Eigenrechnung für Dienstleistungen aus EU bzw. Nicht-EU |
TD18 | Ergänzung für Warenlieferungen aus EU |
TD19 | Ergänzung/Eigenrechnung für Lieferung von Waren gemäß ex art. 17 Abs. 2 DPR Nr. 633/72 |
Hinweis: Diese Dokumenttypen sind nicht bei Ausstellung von elektronischen Ausgangsrechnungen zu verwenden, sondern dienen für die Erstellung der Ergänzungsdokumentes welches nun auch in elektronischer Form an das SDI übermittelt werden kann.
Die neuen Dokumenttypen TD21 bis TD27 sind bei diversen Sachverhalten anzuwenden, wie nachfolgend aufgelistet.
Dokumenttyp | Beschreibung |
TD21 | Eigenrechnung für Plafond |
TD22 | Entnahme aus MwSt.-Lager (MwSt.-Depot) |
TD23 | Entnahme aus MwSt.-Lager (MwSt.-Depot) mit Zahlung der MwSt. |
TD24 | Aufgeschobene Rechnung gemäß art. 21 Abs. 4, Bst. a) ("Fattura differita") |
TD25 | Aufgeschobene Rechnung gemäß art. 21 Abs. 4, Satz 3, Bst. b) |
TD26 | Verkauf von abschreibbaren Gegenständen und internen Umsätzen (ex Art. 26 DPR 633/72) |
TD27 | Rechnung für Eigenverbrauch und unentgeltliche Lieferung ohne Abführung der MwSt. |
Hinweis: Am meisten Verwendung wird der Dokumenttyp TD24 finden. Dieser Dokumenttyp ist zu verwenden wenn die Rechnung nicht sofort bzw. am gleichen Tag bei Warenübergabe ausgestellt wird, sondern ein Lieferschein ausgestellt wird und die Rechnungslegung im Nachhinein erfolgt. Z.B. wenn bei Lieferungen während eines Monats für die einzelnen Lieferungen ein Lieferschein und am Monatsende eine Sammelrechnung ausgestellt wird. Die Sammelrechnung ist mit Dokumenttyp TD24 auszustellen.
Die Kennzeichen hinsichtlich der Steuerbefreiung, auch Natura (N) genannt, wurden durch den neuen Datensatz genauer unterteilt, wie nachfolgend ersichtlich:
Natura (N) | Beschreibung |
N1 | Außerhalb Geltungsbereich (Art. 15, DPR 633/72) |
*N2 (nicht mehr gültig ab 01.01.2021) | Nicht steuerbar |
N2.1 | Nicht steuerbar (Art. 7 bis 7-septies, DPR 633/72) |
N2.2 | Nicht steuerbar - andere Fälle (Art. 2, Art. 3, Art. 4, DPR 633/72, Fuori Campo, IVA, Pauschalregime L. 190/2014,…) |
*N3 (nicht mehr gültig ab 01.01.2021) | Nicht steuerpflichtig |
N3.1 | Nicht steuerpflichtig - Exporte (Art. 8, Abs. 1, Buchst. a), b), b-bis), DPR 633/72) |
N3.2 | Nicht steuerpflichtig - innergemeinschaftliche Lieferung von Waren (Art. 41, DL 331/93, Art. 58, Abs. 1, DL 331/93) |
N.3.3 | Nicht steuerpflichtig - Lieferung nach San Marino (Art. 71, DPR 633/72) |
N.3.4 | Nicht steuerpflichtig - gleichgestellte Verkäufe bei Exporten (Art. 8-bis und Art. 9, DPR 633/72) |
N.3.5 | Nicht steuerpflichtig - aufgrund einer Absichtserklärung (Art. 8, Abs. 1, Buchst. c), DPR 633/72) |
N3.6 | Nicht steuerpflichtig - aufgrund von Umsätzen die nicht den Plafond bilden |
N4 | Steuerfrei (Art. 10, DPR 633/72) |
N5 | Margenbesteuerung (Art. 36, DL 41/95) |
*N6 (nicht mehr gültig ab 01.01.2021) | Reverse Charge - umgekehrte Steuerschuld |
N6.1 | Umgekehrte Steuerschuld - Verkauf von Altmaterial und anderen Abfallstoffen (Art. 74, Abs. 7 und 8, DPR 633/72) |
N6.2 | Umgekehrte Steuerschuld - Verkauf von Gold und reinem Silber (Art. 17, Abs. 5, DPR 633/72) |
N6.3 | Umgekehrte Steuerschuld - Unterwerkverträge im Bauwesen (Art. 17, Abs. 6, Buchst. a), DPR 633/72) |
N6.4 | Umgekehrte Steuerschuld - Verkauf von Gebäuden (Art. 17, Abs. 6, Buchst. a-bis), DPR 633/72) |
N6.5 | Umgekehrte Steuerschuld - Verkauf von Mobiltelefonen (Art. 17, Abs. 6, Buchst. b), DPR 633/72) |
N6.6 | Umgekehrte Steuerschuld - Verkauf von elektronischen Gegenständen (Art. 17, Abs. 6, Buchst. c), DPR 633/72) |
N6.7 | Umgekehrte Steuerschuld - Leistungen im Bausektor und damit zugehörige Sektoren (Art. 17, Abs. 6, Buchst. a-ter), DPR 633/72) |
N6.8 | Umgekehrte Steuerschuld - Umsätze im Energiebereich (Art. 17, Abs. 6, Buchst. d-bis), d-ter), d-quater), DPR 633/72) |
N6.9 | Umgekehrte Steuerschuld - andere Fälle |
N7 | Steuerschuld in anderem EU-Mitgliedsstaat (bspw. Onlinehandel) (Art. 7-octies, DPR 633/72,…) |
*Durch die Unterteilung und detailliertere Klassifizierung der jeweiligen Kodexe, dürfen die Natura N2, N3 und N6 ab 01.01.2021 nicht mehr verwendet werden.
In dem von der Agentur der Einnahmen, über die technischen Neuerungen, veröffentlichten Handbuch wurde festgelegt, dass für alle Operationen gemäß Art. 21 Abs. 6 bis lettera a), das Kürzel "INVCONT" im Feld 2.2.1.16.1 "TipoDato" im Block "AltriDatiGestionali" angegeben werden muss. Dies betrifft hauptsächlich die Leistungen gemäß Art. 7 bis 7-septies, DPR 633/72.
Beiliegend unter Anlage A befindet sich eine zusammenfassende Übersicht mit den neuen Natur- und Transaktionskodexe.