Elektronische Fakturierung für Pauschalsysteme ab 01. Juli 2022

Mit dem Dekret PNRR-2 (DL 36/2022 vom 30. April) wird die Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen ab dem 01. Juli 2022 für Unternehmen, Freiberufler und Körperschaften mit Pauschalsystem eingeführt. Dazu zählen folgende Subjekte: 

  • Kleinunternehmen gemäß Art. 27 DL 98/20211 („superminimi“);
  • Pauschalunternehmen gemäß Art. 1, Abs. 54-89 L. 190/2014 („regime forfetario“);
  • Vereine unter Anwendung des Pauschalsystems L. 398/1991;

Die Verpflichtung gilt für die oben genannten Subjekte unter der Voraussetzung, dass diese im Vorjahr 2021 einen Umsatz von mehr als 25.000 Euro erwirtschaftet haben. Alle anderen Subjekte müssen dann ab dem 01. Jänner 2024 Rechnungen in elektronischer Form ausstellen. 
Achtung: die Rechnungen an öffentliche Körperschaften müssen IMMER in elektronischer Form ausgestellt werden. Dort gibt es keine Befreiung und betrifft alle Unternehmer und Körperschaften.

Wichtig: Das Dekret muss innerhalb Ende Juni in ein definitives Gesetz umgewandelt werden. Es ist bekannt, dass Änderungsvorschläge eingebracht wurden, welche den Termin vom 01.07.2022 auf den 01.01.2023 aufschieben möchten. Falls der Termin aufgeschoben wird, werden wir Sie rechtzeitig informieren. 

Übergangsregelung

Es wird jedoch eine Übergangsregelung bis zum 30. September eingeführt. So müssen für diesen Zeitraum die elektronischen Rechnungen nicht wie gewöhnlich innerhalb 12 Tage nach Ausstellung der Rechnung übermittelt werden, sondern bis spätestens Ende des darauffolgenden Monats. 
Beispiel: eine Rechnung mit Datum 05. Juli muss nicht innerhalb 17. Juli (bei normaler Rechnungsstellung) oder 15. August (bei aufgeschobener Rechnungsstellung) übermittelt werden, sondern innerhalb 31. August. 
Für die Rechnungen ab Oktober gelten dann die normalen Fälligkeiten. 

Software

Natürlich bringt dies viele Kunden, welche bisher die Befreiung genossen haben, in zeitliche Bedrängnis, da in weniger als einem Monat die Rechnungen bereits in elektronischer Form ausgestellt werden müssen. Nicht zu vergessen ist jedoch der Übergangszeitraum, sodass die Rechnungen im Juli noch in Papierform ausgestellt werden können und erst bis Ende August zu übermitteln sind, sodass für die Umstellung noch reichlich Zeit bleibt. 
Für das Erstellen der elektronischen Rechnungen gibt es verschiedene Möglichkeiten: 

  • Portal der Agentur der Einnahmen
    Die Agentur der Einnahmen bietet unter dem Bereich „Fatture elettroniche e corrispettivi elettronici“ ein Portal an, unter welchem die Rechnungen elektronisch erstellt und übermittelt werden können. Für den Einstieg benötigt es den persönlichen Spid bzw. für Vereine die Vorabregistrierung und den Spid durch den rechtlichen Vertreter. Das Portal ist auf Italienisch und wird kostenlos zur Verfügung gestellt. 
  • Portal der Handelskammer
    Auch die Handelskammer bietet ein Portal an, unter welchem die Rechnungen kostenlos erstellt werden können. Wir können hier leider keinen Support anbieten und können für Hilfestellungen und Einschulungen nur auf die Ämter der Handelskammer verweisen.
  • Software unserer Kanzlei („Quadra + Sportello cloud“)
    Unser Softwarehersteller bietet eine vereinfachte Software („Quadra“) an, mit welcher die elektronischen Rechnungen erstellt, verwaltet und auch übermittelt werden können. Neben den Rechnungen können hier auch die Inkassi verwaltet werden. Diese Software ist im Portal des „Sportello.cloud“ integriert und wird bei Aktivierung durch unsere Kanzlei freigeschaltet. Die Software wird gegen eine Gebühr bereitgestellt wird auf Deutsch angeboten. 
  • Übermittlung durch die Kanzlei
    Natürlich ist uns bewusst, dass es für Kunden mit nur wenigen Rechnungen im Jahr (bis max. 10 Rechnungen) ein zu großer Aufwand wäre, die Rechnungen selbst auszustellen, da man sich in den Portalen schwer zurechtfindet. Deshalb bieten wir diesen Dienst an, wobei die Kosten natürlich höher sind als die reine Bereitstellung des Portals.

Aufgrund der Möglichkeit eines Aufschubs und des Übergangszeitraums bis Ende August (siehe oben), werden wir noch bis Ende Juni abwarten. Falls die Verpflichtung ab 01. Juli weiterhin so bleibt, werden wir Sie im Juli kontaktieren und mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten besprechen und bei Bedarf unser Angebot zukommen lassen. 

ATATCHITALYBOZENBRUNECKTOBLACHSAND IN TAUFERS
Öffnungszeiten
  • Montag - Donnerstag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
  • 14:30 - 17:00 Uhr
  • Freitag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
Bruneck
Nordring 25 - I - 39031
Fax.: +39 0474 572 399
Routenplaner
Bozen
Südtirolerstraße 40 - I - 39100
Fax.: +39 0474 572 389
Routenplaner
Sand in Taufers
Rathausstraße 4 - I - 39032
Fax.: +39 0474 572 397
Routenplaner
Toblach
Gebrüder Baur Straße 1 - I - 39034
Routenplaner