Eintragung Kategorie 2-BIS im Verzeichnis der Umweltfachbetriebe "ALBO"

Frist: 13. Februar 2025

Mit Einführung des Systems zur Rückverfolgbarkeit der Abfälle “RENTRI“ wird die sogenannte Programmvereinbarung, das Abkommen zur Vereinfachung des Transports der eigenen Abfälle zwischen der Autonomen Provinz Bozen und den Verbänden (LVH, SHV, HGV, HDS, Unternehmerverband, Gemeindeverband, usw.) aufgehoben.

Unternehmen und Körperschaften, welche die eigenen Abfälle (Transporte von Abfällen mit Abfallerkennungsschein) transportieren, müssen ab 13.02.2025 in der Kategorie 2-bis im Verzeichnis der Umweltfachbetriebe „ALBO“ eingetragen sein. Der Transport von Hausabfällen und dem Hausmüll gleichartigen nicht gefährliche Sonderabfällen ist ausgenommen.

Der Inhalt dieses Rundschreibens wurde uns zur Verfügung gestellt von: 

Bruneck, am 05.02.2025
Verfasser: Ausserhofer & Partner Freiberuflergesellschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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