Investitionen spielen für jegliche Art von Unternehmen eine zentrale Rolle, doch häufig können diese nicht (nur) mit Eigenmitteln gestemmt werden. Dann stellt sich die Frage nach der richtigen Finanzierung, wobei die Leasingfinanzierung in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen hat.
Was sind die Unterschiede zwischen einem Darlehen und einem Leasing?
Während bei einem Darlehen die Bank dem Kreditnehmer Geld zur Verfügung stellt um ein Wirtschaftsgut zu erwerben, wodurch dieser Eigentümer des Objekts wird, handelt es sich beim Leasing genau genommen um die Anmietung eines Wirtschaftsgutes gegen Entgelt. Oder anders formuliert: der Leasingnehmer erwirbt das Nutzungsrecht eines Objekts für einen vordefinierten Zeitraum und hat am Ende dieses Zeitraums die Möglichkeit, das Objekt zum Restwert (it.: „Riscatto“) zu erwerben, oder es andernfalls zurückzugeben.
Das Leasing-Objekt bleibt, wie bei einer Miete, juristisch im Eigentum des Leasing-Gebers, der Nutzer des Leasing-Objektes trägt aber alle Rechte, Risiken und Pflichten. Mittlerweile gibt es auch sog. „Fullservice-Pauschalen“, welche vorsehen, dass der Leasinggeber sämtliche Spesen für Wartung, Instandhaltung, Reparaturen, usw. übernimmt.
Typisch für ein Leasinggeschäft ist auch, dass regelmäßig eine Anzahlung (it.: "Maxicanone“) von etwa 10-30 % vom Anschaffungswert des Leasingobjekts am Beginn der Finanzierung zu leisten ist, während bei einer Darlehensfinanzierung das Ausmaß des aufzubringenden Eigenkapitalanteils stark variieren kann und Finanzierungen zum Teil auch mit niedrigeren Eigenkapitalanforderungen als beim Leasing umgesetzt werden können.
Ansonsten sind Leasing und Darlehen weitgehend ähnlich strukturiert:
- Beide Finanzierungsformen sehen regelmäßige Raten, welche sich aus einem Tilgungs- und Zinsanteil zusammensetzen, vor.
- Während bei Darlehensraten nur die Zinsen steuerlich abgesetzt werden können (nicht jedoch die Tilgungen), werden die Leasingraten in voller Höhe (d.h. sowohl Zins-, wie auch Tilgungsanteil) als betriebliche Aufwendungen steuerlich geltend gemacht.
- Im Gegenzug entfallen beim Leasing jedoch die Abschreibungen (welche ansonsten ebenfalls gewinnmindernd wirken).
Worauf ist bei der Wahl der Finanzierung zu achten?
Ein wichtiges Stichwort bei der Wahl der Finanzierung ist die sogenannte Fristenkongruenz. Mit diesem Begriff ist gemeint, dass die Finanzierung der Dauer der Nutzung eines Guts angepasst sein soll. Das heißt, Anlagevermögen sollte langfristig finanziert werden, Umlaufvermögen dagegen mit kurzfristigen Mitteln. Ansonsten hängt die Wahl der Finanzierung hauptsächlich von den persönlichen Umständen ab. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Höhe der Anzahlung (Maxicanone) bei der Leasingfinanzierung, bzw. der von der Bank vorausgesetzte Eigenkapitalanteil bei einer Darlehensfinanzierung, sowie die genauen Konditionen. Ein Vorteil einer klassischen Darlehensfinanzierung ist jener, dass diese i.d.R. die Möglichkeit einer vorzeitigen, kostenlosen Tilgung vorsieht (zumindest bei den lokalen Banken), während dies beim Leasing normalerweise nicht der Fall ist.
Welche ist die vorteilhaftere Finanzierungsart?
Zwar hat das Leasing immer noch oft den Ruf, die vermeintlich teurere Finanzierungsform zu sein, trotzdem kann es unter Liquiditätsaspekten sinnvoll sein, Investitionsgüter nicht zu kaufen, sondern zu leasen, da die Leasingfinanzierung auf Basis der derzeitigen gesetzlichen Regelung durch die Möglichkeit, Aufwendungen schneller absetzen zu können, große steuerliche Vorteile - insbesondere beim Immobilienleasing - bietet. Weiters kommt es bei einem Leasinggeschäft nicht zu einer Fremdkapitalaufnahme, wodurch das Leasing sich nicht nachteilig auf die Bilanz auswirkt. Das Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital bleibt unangetastet.
Welche Finanzierungsform in Bezug auf steuerliche Absetzbarkeit, Kosten, Vertragsbedingungen, Zinssatz usw. am günstigsten ist, muss jedoch im konkreten Einzelfall überprüft werden.
Für konkrete Analysen und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Verfügung.
Bruneck, am 27.05.2021
Dr. Thomas Hainz