COVID-19-PANDEMIE - Ansuchen Verlustbeiträge (Zuschüsse Covid-19) der Provinz Bozen

Ende der letzten Woche wurden die Kriterien für die Verlustbeiträge der Provinz Bozen für Unternehmen festgelegt. Diese reichen von 3.000 Euro (für jene, welche die Tätigkeit 2019 begonnen haben) bis 10.000 Euro (je nach Anzahl der Beschäftigten). Die obengenannten Beiträge können von Einzelunternehmen, Gesellschaften und Freiberuflern aus dem Handels-, Handwerks-, Industrie-, Gastgewerbe- oder Dienstleistungssektor in Anspruch genommen werden. Anbei finden Sie die wichtigsten Merkmale, welche auch auf der Internetseite der Provinz Bozen http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1036124 abrufbar sind:

  • Beginn der unternehmerischen Tätigkeit vor dem 23. Februar 2020;
  • Umsatzeinbußen gegenüber dem Vorjahr von mind. 50% in den Monaten März oder April oder Mai 2020;
  • Umsatzrückgang des gesamten Jahres 2020 gegenüber dem Vorjahr (2019) von mind. 20% (im Falle einer Nichtbeachtung muss der gewährte Beitrag samt angefallenen Zinsen zurückbezahlt werden);
  • Besteuerbares Einkommen im letzten verfügbaren Geschäftsjahr von max. 50.000 Euro (85.000 Euro bei Gesellschaften mit mehr als einem Gesellschafter);

Diesbezüglich kann das Jahr 2018 verwendet werden, oder auch das Jahr 2019, falls verfügbar (nicht alle Steuererklärungen können aktuell erstellt werden).

  • Max. Beschäftigung von 5 Mitarbeitern in Vollzeit (in Jahreseinheiten JAE);
  • Umsatz von mind. 10.000€ im Jahr 2019. Subjekte, welche zwischen 01.01.2019 und 23.02.2020 ihre Tätigkeit begonnen haben, müssen einen Umsatz von mind. 1.000€ pro Tätigkeitsmonat vorweisen);
  • Antragstellung innerhalb 30. September 2020, wobei es sich lohnt sofort den Antrag zu stellen;

Kontrolle der Voraussetzungen

Aufgrund der Vielzahl an Voraussetzungen, wird es sicherlich schwierig sein diese selbst für das eigene Unternehmen zu kontrollieren. Viele Unterlagen oder Informationen können nur über den zuständigen Wirtschaftsberater und das Lohnbüro erlangt werden. Diesbezüglich bieten wir als Kanzlei Ihnen den Dienst an und kontrollieren gerne für Sie die obengenannten Voraussetzungen.

Ansuchen

Die Ansuchen können über den Online-Dienst „myCivis“ der Provinz Bozen beantragt werden. Damit Sie Zugang zum angegebenen Portal erlangen, müssen Sie im Besitz einer digitalen Identität (SPID) sein. Da der SPID-Zugang nicht von juristischen Personen, sondern nur von natürlichen Personen beantragt werden kann, muss zuerst noch eine entsprechende Vertretungsvollmacht eingereicht werden.
Achtung: Für all jene, welche sich noch keinen SPID zugelegt haben, oder welche zwar im Besitz eines SPID sind, aber aufgrund der umständlichen Umsetzung gerne den Dienst abtreten möchten, besteht die Möglichkeit, den Antrag direkt über die Kanzlei Ausserhofer & Partner einzureichen. Hierfür wird Ihnen von unseren Mitarbeitern eine Vollmacht zugeschickt, welche es gilt zu unterschreiben und samt Kopie des Personalausweises und Kopie der Steuernummer zurückzuschicken.
Das Ansuchen selbst, besteht mehr oder weniger aus einer Eigenerklärung, welche enstsprechende Informationen über das Unternehmen voraussetzt. Die geforderten Informationen können aus unserem zur Verfügung gestellten Kontrollprotokoll verwendet werden, es werden jedoch andere Informationen benötigt, welche für ein Unternehmen oft nicht sofort ersichtlich sind.
Vor allem aus diesem Grund, und bevor ein Antrag mit falschen Angaben verschickt wird, bieten wir unseren Kunden einen diesbezüglichen Service an und übernehmen gerne für Sie die Übermittlung des Ansuchens.

Mitteilung der Entscheidung

Falls wir den Antrag für Sie einreichen sollen bzw. falls wir die Voraussetzungen überprüfen sollen, dann bitten wir Sie, uns Ihre Entscheidung in Bezug auf die Inanspruchnahme unserer Dienste bis innerhalb Dienstag, 28. April 2020, an die Mailadresse kanzlei@ausserhofer.info oder per Fax 0474-572399 zukommen zu lassen.

Wir erlauben uns, Sie darauf hinzuweisen, dass von Seiten der Kanzlei für die geleisteten Dienste folgendes Fixhonorar verrechnet wird:
-    Überprüfung der Voraussetzungen samt Übermittlung des Ansuchens: 200,00 Euro
-    Überprüfung der Voraussetzungen (Ansuchen wird selbst gestellt): 75,00 Euro
Das Honorar versteht sich zzgl. MwSt und Fürsorgebeitrag.


Für das Ansuchen hebt das Land Südtirol eine Stempelsteuergebühr in Höhe von 16,00 Euro ein. Diese Stempelsteuer werden wir aus Vereinfachungsgründen vorausstrecken und Ihnen anschließend weiterverrechnen.

 

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