Das Bilanzgesetz für das Jahr 2025 wurde mit Gesetz Nr. 207 am 30. Dezember 2024 verabschiedet und im Amtsblatt der Republik Nr. 305 vom 31. Dezember 2024 veröffentlicht. Zusätzlich wurde kürzlich auch das sog. Gesetz „Milleproroghe“ verabschiedet und veröffentlicht (DL Nr. 202 v 27.12.2024). Das Bilanzgesetz besteht wiederum aus einem einzigen Artikel und zahlreichen Absätzen. Mit dem Bilanzgesetz werden zahlreiche, teils einschneidende Neuerungen eingeführt, insbesondere die Neuregelung der Irpef-Steuersätze, die Festlegung einer Obergrenze von absetzbaren Spesen und Ausgaben und die Neuregelung der Absetzbeträge bei Sanierungen und Wiedergewinungsarbeiten. Wir möchten jedoch hinweisen, dass erst im Dezember in einem eigenen Gesetz die IRPEF-IRES Reform eingeführt wurde, welche in diesem Rundschreiben nicht wiedergegeben werden. Diese neue Steuerreform werden wir in einem getrennten Rundschreiben analysieren. Im Folgenden werden die wichtigsten Themen in verkürzter Form und aufgeteilt nach Themenbereichen wiedergegeben: