Bilanzgesetz 2023

Das Bilanzgesetz für das Jahr 2023 (Gesetz Nr. 179) wurde am 29. Dezember 2022 verabschiedet und im Amtsblatt der Republik Nr. 303 vom 29. Dezember 2022 veröffentlicht. Das Bilanzgesetz besteht wiederum aus einem einzigen Artikel mit 903 (!) Absätzen und hat ein Volumen von 35 Milliarden Euro. Die größten Neuerungen betreffen die Änderungen hinsichtlich des Pauschalsystems für Unternehmer und Freiberufler, verschiedene Verlängerungen von Steuerguthaben (z.B. Strom und Gas 1. Trimester, Steuerbonus im Bauwesen…), die Erhöhung des Bargeldlimits, die Neuregelung der Besteuerung von Kryptowährungen, die Abgeltung von Steuerstreitverfahren und verschiedene Regelungen im Bereich Arbeitsrecht, auf welche wir nur kurz eingehen. Im Folgenden werden die wichtigsten Themen in verkürzter Form und aufgeteilt nach Themenbereichen wiedergegeben:

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