Das Bilanzgesetz für das Jahr 2022 (Gesetz Nr. 234) wurde am 30. Dezember 2021 verabschiedet und im Amtsblatt der Republik Nr. 310 vom 31. Dezember 2021 veröffentlicht. Die größten Neuerungen sind sicherlich die IRPEF-Reform, die Abschaffung der IRAP für Einzelunternehmen und Freiberufler und auch die Verlängerung der verschiedenen Absetzbeträge für Umbauarbeiten an Gebäude. Anbei werden die wichtigsten Themen in verkürzter Form und aufgeteilt nach Themenbereichen wiedergegeben:
IRPEF Reform (co. 2 bis 4)
Die größte Neuerung betrifft sicherlich die IRPEF Reform. Aktuell gibt es in Italien 5 unterschiedliche IRPEF Sätze und die Besteuerung erfolgt progressiv. Künftig erfolgt die Besteuerung nach 4 verschiedenen IRPEF-Sätzen und die Einstufung wird neu geregelt.
% - Satz alt | Einkommen | % - Satz neu | Einkommen |
23% | bis 15.000 Euro | 23% | bis 15.000 Euro |
27% | bis 28.000 Euro | 25% | bis 28.000 Euro |
38% | bis 55.000 Euro | 35% | bis 50.000 Euro |
41% | bis 75.000 Euro | 43% | ab 50.000 Euro |
43 ´% | ab 75.000 Euro |
Der steuerliche Effekt steigt ab einem Einkommen von 15.000 Euro konstant an, wobei der steuerliche Vorteil mit 920 Euro bei einem Einkommen von 50.000 Euro am Größten ist. Der größtmögliche Effekt wird somit zwischen 28.000 Euro und 50.000 Euro erzielt. Ab einem Einkommen von 75.000 Euro beträgt der steuerliche Vorteil konstant 270 Euro.