Bilanzgesetz 2021

Am 30. Dezember 2020 wurde das Bilanzgesetz Nr. 178 vom 30.12.2020 für das Jahr 2021 im Amtsblatt der Republik Nr. 322 veröffentlicht. Im Vergleich zum Vorjahr wurde keine Begleitverordnung veröffentlicht. So werden die vier "Ristori" Dekrete zusammengefasst und in einem Gesetz verabschiedet. Zugleich wurde auch das bekannte "Milleproroghe"-Dekret verabschiedet, welches aber noch einige Änderungen erfahren wird. Bedingt durch das Covid Jahr ist der Jahreshaushalt sehr spärlich ausgefallen, deshalb sind auch große Neuerungen im Steuerwesen ausgeblieben. Es wurde aber ein Fond (8 Mia. Euro für 2022 und 7 Mia. Euro für 2023) für die geplante Steuerreform ab 2022 und zur Unterstützung von Familien gegründet. Anbei werden die wichtigsten Themen in verkürzter Form und aufgeteilt nach Themenbereichen wiedergegeben.

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