Am 30. Dezember 2019 wurde das Bilanzgesetz Nr. 160 vom 27.12.2019 für das Jahr 2020 im Amtsblatt der Republik Nr. 304 veröffentlicht. Wie auch in den Vorjahren besteht das Bilanzgesetz aus einem einzigen Artikel mit 884 Absätzen. Große Neuerungen im Steuerwesen sind auch dieses Jahr ausgeblieben, ebenso wie die geplante Reduzierung der Steuerbelastung. Dafür wurde die Voraussetzung mit einem Geldfond von über 3 Mill. Euro geschaffen, um die Reduzierung des Steuerdruckes bzw. Erhöhung der Steuerfreibeträge im Laufe des Jahres 2020 zu beschließen. Weiteres wird anstelle der bestehenden Sonder- bzw. Megaabschreibung ein neuer Steuerbonus für den Ankauf von Anlagegütern eingeführt.
Anbei werden die wichtigsten Themen in verkürzter Form und aufgeteilt nach Themenbereiche wiedergegeben.