Beiträge für Unternehmen für den Ankauf von Fahrrädern und E-Bikes

Die Autonome Provinz Bozen hat mit dem Beschluss Nr. 271 vom 28.03.2023 ein Förderprogramm für die Entwicklung der nachhaltigen Alltagsmobilität aufgelegt. Unter anderem wird durch dieses Förderprogramm der Ankauf von Fahrrädern und E-Bikes für die eigenen Mitarbeiter gefördert. 
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Eckpunkte zu der Förderung dargestellt:  

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen? 

Die Fördermaßnahme richtet sich an öffentliche und private Rechtssubjekte, dazu zählen Unternehmen und Vereinigungen mit Haupt- oder Geschäftssitz in Südtirol.

Welche Spesen werden gefördert?

Im Rahmen der Förderung werden u.a. folgende Maßnahmen gefördert: 

  • Ankauf von fabrikneuen Fahrrädern mit oder ohne Trethilfe (d.h. E-Bikes, sowie konventionelle Fahrräder)
  • Langzeitmiete von konventionellen Fahrrädern
  • Lieferung und Montage von Radabstellanlagen (mit oder ohne Überdachung)

Nicht zulässig sind dagegen Ausgaben für den Ankauf von Ladestationen. Die Zurverfügungstellung der angekauften Güter ist ausschließlich für die eigenen Mitarbeiter bestimmt. 

Ausmaß der Förderung 

  • Für den Ankauf von E-Bikes beträgt die Förderung 30% der zugelassenen Ausgaben, bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 Euro pro Fahrrad
  • Für den Ankauf von konventionellen Fahrrädern beträgt die Förderung 40% der zugelassenen Ausgaben, bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 Euro pro Fahrrad
  • Für die Langzeitmiete von konventionellen Fahrrädern beträgt die Förderung 30% der zugelassenen Ausgaben, bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 Euro pro Fahrrad pro Semester
  • Für die Lieferung und Montage von Radabstellanlagen beträgt die Förderung bis zu 40% der zugelassenen Ausgaben

Wichtig: Damit der Beitrag ausbezahlt wird, muss das Beitragsausmaß bei mindestens 1.500,00 Euro liegen (d.h. etwa im Falle von E-Bikes müssten mindestens 3 solche angekauft werden).

Wie kann um die Förderung angesucht werden?

Der Beitragsantrag ist auf einem von der Landesabteilung Mobilität bereitgestellten Formular zu erstellen. Die Gesuchstellung erfolgt auf telematischen Weg via PEC, dabei sind folgende Unterlagen beizulegen:
  • detaillierter/selbsterklärender Kostenvoranschlag
  • technisches Datenblatt des Produktes
  • Ersatzerklärung für die Gewährung von De-minimis-Beihilfen
  • Ersatzerklärung über kontrollierte oder kontrollierende Unternehmen (nur für kontrollierte oder kontrollierende Unternehmen)
  • Ersatzerklärung über die Betriebsgröße inklusive Handelskammerzug
Die vorgesehenen Förderungen sind nicht mit anderen Förderungen für dieselben Ausgaben kumulierbar und werden als De-minimis-Beihilfen gemäß EU-Verordnung Nr. 1407/2013 gewährt.
 

Bis wann müssen die Anträge auf eine Förderung eingereicht werden?

Die Beitragsanträge müssen auf jeden Fall vor Beginn der Tätigkeit bis zum 31. März und 31. Juli eines jeden Jahres eingereicht werden. Die Anträge werden erst nach dem Termin für die Antragstellung bearbeitet. Nach diesem Termin bekommt man eine offizielle Mitteilung über die Gewährung des Beitrages und die Einreichung der Abrechnungsunterlagen. Ein Gesuch kann alle zwei Jahre gestellt werden.
Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Abwicklung der Anträge gerne behilflich.
 
Bruneck, am 10.01.2024
Verfasser: Dr. Thomas Hainz
ATATCHITALYBOZENBRUNECKTOBLACHSAND IN TAUFERS
Öffnungszeiten
  • Montag - Donnerstag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
  • 14:30 - 17:00 Uhr
  • Freitag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
Bruneck
Nordring 25 - I - 39031
Fax.: +39 0474 572 399
Routenplaner
Bozen
Südtirolerstraße 40 - I - 39100
Fax.: +39 0474 572 389
Routenplaner
Sand in Taufers
Rathausstraße 4 - I - 39032
Fax.: +39 0474 572 397
Routenplaner
Toblach
Gebrüder Baur Straße 1 - I - 39034
Routenplaner