Beiträge für Maßnahmen zur Internationalisierung

Um Südtiroler Unternehmen bei der Umsetzung von Internationalisierungsprojekten zu unterstützen, gewährt die Handelskammer Bozen außerdem Beiträge für die Inanspruchnahme von Beratungen und/oder Dienstleistungen. Ziel ist die Unterstützung und Anbahnung von Auslandsgeschäften.

Wer kann um die Förderung ansuchen?

Die Förderung richtet sich an Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen aller Sektoren. Voraussetzung ist die Eintragung im Handelsregister der Handelskammer Bozen sowie ein Geschäftssitz in Südtirol.

Jedes Unternehmen kann nur einen Antrag auf Förderung stellen. Ebenso sind miteinander verbundene Unternehmen nur für einen Antrag zugelassen.

Was genau wird gefördert?

Konkret gefördert werden die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Lösungen zur Stärkung der Präsenz von Südtiroler Unternehmen im Ausland, dazu zählen u.a.:

  • Analyse- und Beratungsleistungen (z.B. Marktanalysen, Marktforschung, Machbarkeitsstudien mit Bezug auf Auslandsmärkte)
  • Ausarbeitung von Werbekampagnen in Fremdsprachen (außer italienisch und Deutsch),
  • Anpassung von Webseiten, Onlineshops und analogen Marketinginstrumenten (z.B. Produktkatalogen und Firmenbroschüren) an internationale Märkte
  • Markenschutz im Ausland (z.B. Registrierung von Marken im Ausland) und Übersetzung technischer Dokumente
  • Beratung und Schulung (z.B. Anpassung von Produktverpackungen und Etikettierung an die Anforderungen der Zielländer, Beratung zu umweltfreundlicher Verpackungsentsorgung, technischer Exportabwicklung, sowie rechtlicher Erfordernisse)
  • Unterstützung bei Verhandlungen (Bereitstellung von Dolmetschern für Verhandlungen mit internationalen Partnern

Nicht förderfähig sind hingegen z.B. Kosten für die Erstellung von Prototypen, interne Personalkosten sowie Werbekosten (Posts, Banner, Werbeanzeigen).

Ausmaß der Förderung

Es werden bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben übernommen, mit einem Mindestbetrag der Ausgaben von 3.000,00 Euro und einem Höchstzuschuss von 10.000,00 Euro
Insgesamt stehen Mittel iHv. 450.000,00 Euro zur Verfügung. Die Beiträge werden als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Unternehmen mit einem Legalitätsrating erhalten eine zusätzliche Prämie von 250,00 Euro.

Antragstellung

Die Einreichung der Anträge erfolgt ausschließlich digital über eine von der Handelskammer bereitgestellte Plattform namens RESTART, im Zeitraum zwischen 26. Mai 2025 (10:00 Uhr) bis 30. Mai 2025 (16:00 Uhr).

Dem Antragsformular sind eine Projektbeschreibung sowie die entsprechenden Kostenvoranschläge beizulegen. Die Anträge werden wiederum nach dem Eingangsdatum gereiht und bearbeitet. Die Plattform nimmt ausschließlich digital unterfertigte Unterlagen mit CadES-Unterschrift an. 

Wichtig: Unternehmen, welche um einen Beitrag im Bereich Digitalisierung I4.0 angesucht haben, sind von der Teilnahme an diesem Förderprogramm ausgeschlossen. Dasselbe gilt im umgekehrten Fall.  

Gerne sind wir Ihnen bei der Gesuchstellung behilflich!
 

Bruneck, am 21.01.2025
Verfasser: Dr. Thomas Hainz
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