Mit dem Bilanzgesetz des Jahres 2023 wurde vom Staat die Möglichkeit zur Berichtigung eventueller offener Verfahren, bzw. eventueller Schuldpositionen mit der Agentur der Einnahmen vorgesehen.
Da wir nicht über alle behängenden bzw. bestehenden Verfahren und etwaigen Forderungen der Agentur der Einnahmen vollumfassend informiert sind, ersuchen wir Sie um folgende Mitteilung (nur sofern für Sie zutreffend):
- Besteht ein offenes Steuerkartell (cartella di pagamento) welches zwischen dem 01.01.2000 und dem 30.06.2022 dem Einzugsbeauftragten übergeben wurde?
- Liegt ein Ratenzahlungsplan mit der Agentur der Einnahmen vor und – wenn ja – um welche Position handelt es sich?
- Wurde Ihnen eine Mitteilungskontrolle (avviso bonario) betreffend die Steuerjahre 2019, 2020 und 2021 zugestellt und ist die darin angeführte 30-tägige Frist zur Berichtigung noch offen?
Da die Berichtigung der Mitteilungskontrollen innerhalb der 30-tägigen Frist erfolgen muss und eine eventuelle Abfindung bis zum 30.04.2023 zu beantragen ist, ersuchen wir um fristgerechte Mitteilung, damit wir die einzelnen Positionen und eine eventuelle Vorteilhaftigkeit zur Abfindung prüfen können.
Bruneck, am 02.02.2023
Verfasser: RA Dr. Andreas Oberleiter