August Dekret

Am 14. August 2020 ist das Gesetzesdekret Nr. 104 (August-Dekret) in Kraft getreten. Neben zahlreichen Bestimmungen zum Thema Arbeitsrecht wurden auch einige steuerliche Neuerungen eingeführt, welche im Folgenden kurz wiedergegeben werden.

Verlängerung des Steuerbonus für Mieten (Art. 77)

Der Steuerbonus für Mieten, welcher für die Monate März bis Mai eingeführt wurde und 60% der Mieten ausmacht (30% für Pachtverträge) wird zu den gleichen Bedingungen um einen Monat verlängert. Somit steht der Mietbonus für den Monat Juni zu. Der Steuerbonus wird mittels F24 verrechnet.

Bonus Alberghi - Verlängerung für 2020 und 2021 (Art. 79)

Der "Bonus Alberghi", welcher mit dem DL 83/2014 eingeführt wurde und um den für die Jahre 2014-2018 angesucht werden konnte, wird für die Jahre 2020 und 2021 verlängert. Die Stichdaten sind folgende:

  • Ansuchen können Hotels und Beherbergungsbetriebe, welche seit 2012 Bestand haben;
  • Der Steuerbonus beträgt 65% auf Arbeiten für Sanierungen und bauliche Umgestaltung bis zu einem max. Bonus von 200.000 Euro und kann mittels F24 in 2 gleichen Jahresraten verrechnet werden;
  • Das Ansuchen erfolgt mittels "Click Day";

Die Geldmittel wurden im Vergleich zu den Vorjahren erhöht, sodass die Chancen, den Steuerbonus zu erhalten, sehr groß sind. Das erste Ansuchen wird somit im Jahr 2021 zu stellen sein. Beherbergungsbetriebe sollten deshalb überlegen, geplante Investitionen vorzuziehen, um später für den Bonus ansuchen zu können.

Aufschub der zweiten Akontozahlung IRPEF/IRES/IRAP für ISA Subjekte (Art. 98)

Unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen kann die zweite Akontozahlung, welche am 30. November 2020 fällig wäre, am 30. April 2021 eingezahlt werden. Der Aufschub betrifft alle Unternehmen und Freiberufler, welche den ISA-Fragebogen ausfüllen müssen und jene im Pauschalsystem. Die Voraussetzung für den Aufschub ist, dass sich der Umsatz im 1. Semester 2020 um mind. 33% im Vergleich zum 1. Semester 2019 verringert hat.

Erhöhung der Schwelle für Sachwerte (Art. 112)

Die freiwilligen Zuwendungen an Arbeitnehmer sind in der Regel bis 258,23 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Beschränkt für das Jahr 2020 wurde diese Schwelle auf 516,46 Euro erhöht.

Aufwertung von Unternehmensgütern (Art. 110)

Mit dem August-Dekret wurde eine günstige Möglichkeit zur Aufwertung von Unternehmensgütern eingeführt. Zur Erinnerung: mit dem Bilanzgesetz wird jedes Jahr die Möglichkeit zur Aufwertung vorgesehen, jedoch ist die Aufwertung nur rein steuerlich möglich und die Ersatzsteuer ist ziemlich hoch. Nun wird aufgrund der Corona-Pandemie eine günstige Möglichkeit der Aufwertung eingeführt. Anbei die wichtigsten Merkmale:

  • Die Aufwertung betrifft jede Unternehmensform (Kapital- und Personengesellschaften, Einzelunternehmen);
  • Die Aufwertung kann steuerlich aber auch nur zivilrechtlich durchgeführt werden;
  • Es können auch nur einzelne Güter aufgewertet werden, d.h. es muss sich nicht um eine ganze Kategorie oder eine homogene Gruppe von Gütern handeln;
  • Die Ersatzsteuer der Aufwertung beträgt lediglich 3%. Zusätzlich kann die Aufwertungsrücklage mit einer Ersatzsteuer von 10% freigestellt werden;
  • Die steuerliche Wirkung gilt bereits ab dem Folgejahr der Aufwertung.

Die Aufwertung muss im Jahresabschluss des Steuerjahres nach dem 31.12.2019 durchgeführt werden, d.h. in der Regel mit dem Jahresabschluss für 2020.
Bei der Erstellung der Zwischenbilanzen werden wir eventuelle Möglichkeiten der Aufwertung mit den Kunden besprechen und entsprechend den Sachverhalt prüfen.

Verlustbeitrag für den Einkauf von Restaurants(Art. 58)

Unternehmen mit Tätigkeitskodex 56.10.11 (Restaurants), 56.29.10 (Mensas) und 56.29.20 (Catering) steht ein Steuerbonus zu, wenn diese landwirtschaftliche Produkte oder Lebensmittel im Zuge einer Dienstleistungskette einkaufen. Damit der Beitrag zusteht, müssen einige Meldungen und Anträge eingereicht werden. Da der Bonus in der Fachpresse nicht sehr oft zitiert wird, kann man davon ausgehen, dass er in der Praxis nicht sehr vorteilhaft ist und das Prozedere zu bürokratisch ist.

 

 

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