Anpassung Satzungen an die Reform des Sports innerhalb 30. Juni 2024

Wie in unserem Leitfaden zur Reform des Sports erwähnt, wurde mit der Reform des Sports eingeführt, dass die Satzungen angepasst werden müssen, falls diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Für die Anpassung der Satzungen muss unterschieden werden, ob es sich beim Verein um einen anerkannten Verein oder einen nicht anerkannten Verein handelt: 

  • Anerkannter Verein: Für die Anpassung der Satzung muss ein Notar bestellt werden, welcher die rechtmäßig durchgeführte außerord. Vollversammlung bestätigt und die Satzungen notariell beglaubigt. 
  • Nicht anerkannter Verein: Für die Anpassung der Satzungen muss kein Notar bestellt werden. Es reicht, wenn die Mitglieder zu einer außerord. Vollversammlung eingeladen werden und ein Protokoll über den Beschluss abgefasst wird. Das Protokoll samt Satzung muss dann bei der Agentur der Einnahmen ordnungsgemäß registriert werden. 

Die Registrierung der Satzungen betreffend die Anpassung an die Sportreform innerhalb 30.06.2024 ist bei der Agentur der Einnahmen von der Registersteuer befreit. 

Wichtig: Da einige Fachsportverbände nur in italienischer Sprache kommunizieren, wird die Abfassung eines italienischen Protokolls der Versammlung empfohlen. 

Welche Satzungen können verwendet werden?

Verschiedene Mustersatzungen sind auf der Homepage des VSS aufrufbar. Wir bitten zusätzlich auch die Vorgaben der jeweiligen Fachsportverbände zu berücksichtigen, besonders im Hinblick auf die Zweisprachigkeit von Satzungen und Protokollen: https://www.vss.bz.it/menue-unten/downloads
 

Was ist, wenn die Satzungen nicht bis zum 30. Juni anpasst werden?

Einige Fachsportverbände haben sich bereits bei den Vereinen gemeldet und angedroht, sie aus dem Sportregister zu streichen, falls die Satzung nicht innerhalb 30. Juni angepasst wird. Wahrscheinlich wird der Verein nicht sofort gestrichen werden, sondern es wird eine kleine Frist gewährt. Aus diesem Grund wird dringenstens empfohlen, die Sitzung mit der Anpassung der Satzungen noch innerhalb Juni abzuhalten. 
 
Wichtig: Aus Zeitgründen können wir die Satzungen nicht für Ihren Verein ausarbeiten. Gerne können wir aber bei Fragen behilflich sein und eine Endkontrolle durchführen. 
 
Detaillierte Informationen zur Reform des Sports finden Sie in unserem aktualisierten Leitfaden zur Reform des Sports: https://www.ausserhofer.info/de/circular/leitfaden-zur-neuen-sportreform_1546
 
Bruneck, am 05.06.2024
Verfasser: Dr. Markus Hofer
 
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