Änderung der Frist für Mitteilungskontrollen

Mit dem sogenannten Dekret "decreto correttivo" Nr. 108 vom 5. August 2024 wurde die Frist für fällige Steuerzahlungen aufgrund von formellen oder automatischen Kontrollen seitens des Steueramts geändert. Dabei wird eine längere Frist für die Bezahlung der geforderten Beträge gewährt. Die aktuelle Frist von 30 Tage wird auf 60 Tage verlängert. Die neue Bestimmung gilt für Mitteilungskontrollen, welche ab dem 1. Jänner 2025 bearbeitet werden.

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