5 Promille - NEUERUNGEN AB 2022

Im letzten Jahr 2021 haben sich die Modalitäten für die 5 Promille dahingehend geändert, dass die permanente Liste der Vereine im Volontariat von der Agentur der Einnahmen veröffentlicht wurde, die Liste der Amateursportvereine hingegen vom CONI. Weiteres hat es nach erfolgter Eintragung keine Notariatsersatzerklärung mehr benötigt. 
Ab dem Jahr 2022 ändern sich nun die Modalitäten wieder. Mit dem D.Lgs. 111/2017 (Reform der 5 Promille) und anschließend mit Dekret des Ministerpräsidenten vom 23. Juli 2020 wurden neue Modalitäten für die Eintragung in die Liste der 5 Promille erlassen, welche bereits dieses Jahr beachtet werden müssen. 
Es wird eingeführt, dass im Folgejahr nach dem Inkrafttreten des Einheitlichen Register des Dritten Sektors („RUNTS“), also mit Datum 23. November 2021, die 5 Promille nicht mehr nur an Volontariats- und ONLUS-Vereine zugewiesen werden können, sondern an alle Vereine des Dritten Sektors. Aufgrund der Tatsache, dass die Vereine im Volontariat und jene zur Förderung des Gemeinwesens, welche im Landesregister eingetragen waren, automatisch in das RUNTS trasmigriert wurden, scheinen diese auch weiterhin in der permanenten Liste auf, falls die Vereine bereits letztes Jahr für die 5 Promille akkredidiert waren. Für die Amateursportvereine bleibt bisweilen dieselbe Regelung, sodass die permante Liste auf der CONI Seite veröffentlicht wird. 
Die neuen permanenten Listen können für die notwendigen Kontrollen unter folgendem Link angesehen werden: 

  • Vereine des Dritten Sektors: 

https://www.lavoro.gov.it/temi-e-priorita/Terzo-settore-e-responsabilita-sociale-imprese/focus-on/Cinque-per-mille/Documents/5x1000-Permanenti-2022.pdf

  • Amateursportvereine: 

https://www.coni.it/it/registro-societa-sportive/5-per-mille.html
 

Modalitäten für Vereine, welche sich neu eintragen müssen

Vereine, welche neu gegründet wurden, welche in der Vergangenheit nicht eingeschrieben waren oder welche von der Liste gestrichen wurden, müssen sich innerhalb 11. April 2022 neu einschreiben lassen. 
Neu ab dem Jahr 2022 ist zudem, dass sich die Eintragung für die 5 Promille für die Vereine im Volontariat und die Amateursportvereine wie folgt unterscheidet: 

  • Vereine im Volontariat

Für die Vereine, welche im RUNTS eingeschrieben sind bzw. erst die Eintragung im RUNTS vorgenommen haben, müssen sich für die 5 Promille direkt im RUNTS akkreditieren lassen. Die Eintragung erfolgt somit nicht mehr über ein gesondertes Modell und eine eigene Software, sondern direkt im RUNTS. Anbei der Link zu diesem Register:
https://servizi.lavoro.gov.it/Public/login?retUrl=https://servizi.lavoro.gov.it/&App=ServiziHome
Wichtig: Für die Eintragung benötigt es zwingend den Spid des rechtlichen Vertreters. 

  • Amateursportvereine

Die Amateursportvereine müssen die Eintragung über das CONI vornehmen. Dazu hat das Coni ein eigenes Modell und eine eigene Software ausgearbeitet, welche auf der Webseite der Agentur der Einnahmen verfügbar ist. Die Übermittlung dieses Modells erfolgt auf telematischem Wege. 
Nachdem die Neueintragung 2022 erfolgt, werden diese ab dem nächsten Jahr in die automatischen Listen übernommen und müssen somit ab dem nächsten Jahr keine Meldung verschicken. 
Falls Ihr Verein sich neu eintragen lassen will, bitten wir Sie, sich mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzten. Für Amateursportvereine können wir die Eintragung vornehmen. Für die Vereine des Dritten Sektors können wir bei der Eintragung behilflich sein. 

Amateursportvereine, welche sich als Volontariatsverein eingetragen haben

Einige Amateursportvereine sind zur Zeit im Volontariat eingetragen. Falls diese weiterhin die aktuell geltenden Bestimmungen als Amateursportverein weiterführen möchten, müssen sich diese zwingend dieses Jahr aus dem Volontariat bzw. aus dem RUNTS austragen lassen. Aus diesem Grund verlieren diese Vereine dann auch den Anspruch, die 5 Promille als Volontariatsverein ansuchen zu können. Aus diesem Grund müssen die Voraussetzungen genau überprüft werden und aus diesem Grund ist es notwendig, dass sich die Amateursportvereine als solche für die 5 Promille akkreditieren lassen. 

Modalitäten für Vereine, welche eine Änderungsmeldung vornehmen müssen

Wenn ein Fehler bei der Eintragung besteht, falls sich Änderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben haben oder falls die Voraussetzungen für die Eintragung nicht mehr gegeben sind, dann ist der rechtliche Vertreter verpflichtet, dies dem Ministerium bzw. dem CONI innerhalb 02. Mai 2022 mitzuteilen. Deshalb wird empfohlen, die jeweilige Eintragung und Korrektheit dessen zu kontrollieren. Die Meldung erfolgt über das jeweilige Register. 
Achtung: Falls sich der rechtliche Vertreter im Vergleich zum Vorjahr ändert, dann muss keine Änderungsmeldung mehr gemacht werden, denn der Verein ist verpflichtet, eine Änderung umgehend im jeweiligen Register (RUNTS bzw. Coni Register 2.0) zu melden, sodass eine Meldung bzgl. der 5 Promille überflüssig wird. 

Neuer Kalender

Der Antrag um Eintragung in die permanente Liste erfolgt ab dem 09. März und innerhalb 11. April 2022. Anschließend wird innerhalb dem 20. April die provv. Liste veröffentlicht. Korrekturen können innerhalb 02. Mai vorgenommen werden und anschließend wird innerhalb 10. Mai die definitive Liste veröffentlicht. 
Grundsätzlich kann die Vorschrift kalendarisch wie folgt zusammengefasst werden:

Beschreibung Datum
Start Abgabe Einschreibungen 9. März 2022
Fälligkeit Einschreibung 11. April 2022
Veröffentlichung provv. Liste Innerhalb 20. April 2022
Korrektur der Anträge Innerhalb 02. Mai 2022
Veröffentlichung def. Liste Innerhalb 10. Mai 2022

 

Rechenschaftsbericht

Kurz soll nochmals an die Verpflichtung erinnert werden, dass die zugewiesenen 5 Promille lediglich für institutionelle Zwecke verwendet werden dürfen. Weiteres muss über die Verwendung ein detaillierter Rechenschaftsbericht und ein grafischer Bericht abgefasst werden, welcher für 10 Jahre aufbewahrt werden muss. Eine Vorlage liegt diesem Sonderrundschreiben bei. Falls der erhaltene Beitrag den Betrag von 20.000,00 Euro jährlich überschreitet, müssen die Unterlagen zusätzlich an das Ministerium übermittelt werden. 

Wichtig: Zusätzlich wurde mit dem Dekret vom 23. Juli 2020 geklärt, dass die erhaltenen 5 Promille Beträge verpflichtend auf der Webseite angeführt werden müssen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen in Höhe von 25%. Aufgrund der Tatsache, dass die 5 Promille unabhängig der Höhe veröffentlicht werden müssen, müssen diese gemäß Schreiben des Arbeitsministeriums Nr. 6 vom 25. Juni 2021 nicht mehr nochmals unter den Beiträgen veröffentlicht werden (siehe untenstehender Artikel). 

Interessante Links

Anbei ein paar interessante Links zu den 5 Promille bei der Agentur und dem Arbeitsministerium:

ATATCHITALYBOZENBRUNECKTOBLACHSAND IN TAUFERS
Öffnungszeiten
  • Montag - Donnerstag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
  • 14:30 - 17:00 Uhr
  • Freitag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
Bruneck
Nordring 25 - I - 39031
Fax.: +39 0474 572 399
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Bozen
Südtirolerstraße 40 - I - 39100
Fax.: +39 0474 572 389
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Sand in Taufers
Rathausstraße 4 - I - 39032
Fax.: +39 0474 572 397
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Toblach
Gebrüder Baur Straße 1 - I - 39034
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