Grundsätzlich können für 2023 folgende Vereine um die 5 Promille ansuchen:
- Vereine im Dritten Sektor, unabhängig der Eintragung;
- Amateursportvereine, welche beim CONI anerkannt sind und gewisse Voraussetzungen erfüllen;
Bereits seit einigen Jahren gilt, dass alle Vereine, welche in der permanenten Liste eingetragen waren, sich nicht jedes Jahr neu registrieren mussten. Im Jahr 2021 haben sich die Modalitäten für die 5 Promille dann dahingehend geändert, dass die permanente Liste der Vereine im Volontariat von der Agentur der Einnahmen veröffentlicht wurde, die permanente Liste der Amateursportvereine hingegen vom CONI. Weiteres wurde nach erfolgter Eintragung keine Notariatsersatzerklärung mehr benötigt, welche in den Vorjahren zusätzlich verschickt werden musste. Aufgrund der Trennung der Vereine zwischen Vereine des Dritten Sektors und Amateursportvereine wird im Folgenden für die beiden Kategorien getrennt die Vorgangsweisen beschrieben.
Neuer Kalender - WICHTIG
Der Antrag um Eintragung sowohl bei der CONI für die Amateursportvereine als auch im RUNTS für die Vereine im Dritten Sektor erfolgt ab dem 09. März und innerhalb 11. April 2023. Grundsätzlich kann die Vorschrift kalendarisch wie folgt zusammengefasst werden:
Beschreibung | Datum |
---|---|
Start Abgabe Einschreibungen | 09. März 2023 |
Fälligkeit Einschreibung | 11. April 2023 |
Veröffentlichung provv. Liste | Innerhalb 20. April 2023 |
Korrektur der Anträge | Innerhalb 02. Mai 2023 |
Veröffentlichung def. Liste | Innerhalb 10. Mai 2023 |
Berichtigung
Auch wenn der Verein die Fälligkeiten nicht eingehalten hat, so ist es trotzdem möglich, für die 5 Promille innerhalb 02. Oktober anzusuchen. In diesem Fall ist die Eintragung vorzunehmen und eine Strafzahlung („remissione in bonis“) von 250 Euro zu leisten. Mit dieser Strafzahlung ist die Eintragung dann ebenfalls gültig und es kann bereits für heuer für die 5 Promille angesucht werden.