200-Euro-Bonus für Selbstständige und Freiberufler

Arbeitnehmer und Rentner –sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden- konnten bereits im laufenden Jahr für den 200-Euro-Bonus ansuchen. Diesen Bonus können nun auch Selbständige und Freiberufler, welche beim Vorsorgeinstitut NISF/INPS bzw. in einer privaten Berufsrentenkasse eingeschrieben sind, beantragen.

Um in den Genuss des 200-Euro-Bonus zu kommen, müssen von den Selbstständigen und Freiberuflern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • das Bestehen einer aktiven Mehrwertsteuernummer
  • der Antragssteller muss bereits vor dem 18. Mai 2022 beim Vorsorgeinstitut NISF/INPS bzw. einer privaten Berufskasse eingetragen sein
  • im Jahr 2020 muss mindestens eine Rentenbeitragszahlung getätigt worden sein
  • im Steuerjahr 2021 darf das Gesamteinkommen nicht den Betrag von 35.000 Euro übersteigen
  • Selbstständige und Freiberufler dürfen nicht bereits den 200-Euro-Bonus als Arbeitnehmer oder Pensionist in Anspruch genommen haben

Der Antragsteller muss den Antrag an das Vorsorgeinstitut NISF/INPS oder an seine private Sozialversicherungskasse, welcher er angehört, stellen. Diese überprüft die Ordnungsmäßigkeit für die Gewährung der Leistung. Sollte der Antragssteller beim Vorsorgeinstitut NISF/INPS und zusätzlich bei einer privaten Berufskasse eingetragen sein, so ist der Antrag an das erstgenannte Institut zu stellen. Der Einstieg zur Antragstellung erfolgt mittels SPID und kann somit nur von jedem persönlich erfolgen.

Ursprünglich wurde der 15. September 2022 als Startdatum zur Einreichung der Anträge geplant. Da jedoch die Durchführungsbestimmungen noch nicht erlassen wurden, gilt nun der 20. September als Starttermin.
Die Anträge können bis zum 30. November 2022 eingereicht werden (Fristende Einreichung Steuererklärung).

Zu Beginn war ein sogenannter Click-Day geplant. Aufgrund der Tatsache, dass genügend Geldmittel im Hinblick auf die Zahl der Begünstigten bereitstehen, wird hiervon jedoch abgesehen. Die genauen Durchführungsbestimmungen müssen vom Gesetzgeber noch erlassen werden.

Wie bereits erwähnt, kann der Bonus nur persönlich -mittels SPID-Einstieg auf der jeweiligen Plattform- angesucht werden. Wir als Kanzlei können somit den Antrag nicht stellen. Sollten Sie allerdings eine Frage bezüglich ihr im Steuerjahr 2021 erzieltes Gesamteinkommen haben, so können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

Bruneck, am 14.09.2022
Verfasser: Dr. Ivan Preindl

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