Mit dem Art. 13-quaterdecies des DL 137/2020 wurde ein Staatsbeitrag für Vereine des Dritten Sektors (ehrenamtliche Vereine und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens) vorgesehen, welche aufgrund der Covid-Situation im Laufe des Jahres 2020 die Tätigkeit einstellen bzw. einschränken mussten. Nun wurden mit der Mitteilung Nr. 2/2021 des Arbeitsministeriums die Fristen und Modalitäten veröffentlicht.
Der Beitrag kann vom 29. November 2021 bis zum 11. Dezember 2021 eingereicht werden und beträgt maximal 5.000 Euro.
Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Beitrages sind:
- Eintragung in das Volontariats-Verzeichnis oder im Verzeichnis der Vereine zur Förderung des Gemeinwesens;
- Ausübung einer Tätigkeit gemäß Anhang 1 des Dekrets (liegt im Anhang bei). Dieser Kodex muss bei der Agentur der Einnahmen gemeldet sein;
- Keinen Beitrag gemäß Art. 1 und 3 des DL 137/2020 (Decreto ristori) erhalten zu haben. Diesen Beitrag haben einige Vereine erhalten, welche eine MwSt.-Position offen haben. Vereine ohne MwSt.-Position konnten bis jetzt für keinen Beitrag ansuchen, sodass diese nun in den Genuss des Beitrags lt. Betreff kommen können.
Der Beitrag kann über die folgende Webseite angesucht werden. Dazu muss der rechtliche Vertreter entweder mit dem persönlichen Spid, mit der digitalen Unterschrift oder aktivierter Bürgerkarte einsteigen.
https://servizi.lavoro.gov.it/Public/login?retUrl=https://servizi.lavoro.gov.it/&App=ServiziHome
Es werden zwei Arten von Kontrollen des Beitrages durchgeführt. Eine Vorab-Kontrolle, um die subjektiven Voraussetzungen zu überprüfen und eine Endkontrolle, welche nur einen Teil der eingereichten Anträge betrifft. Mit dieser Kontrolle soll übeprüft werden, ob alle angegeben Daten korrekt sind und ob der Beitrag dem Verein effektiv zusteht.
Bei Fragen oder Hilfestellungen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Bruneck, am 01.12.2021
Verfasser: Dr. Markus Hofer