"Durc di congruità" - Angemessenheitsbescheinigung im Baugewerbe

Mit der Veröffentlichung des Dekrets Nr. 143 vom 25. Juni 2021 vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik wurde ein System zur Überprüfung der Angemessenheit des Arbeitsaufwandes bei der Ausführung von Bauarbeiten eingeführt.

Grundsätzlich sind von der Bestimmung alle öffentlichen und privaten Bauarbeiten (gemäß Anhang X, D.Lgs. Nr. 81/2008) betroffen - wobei bei letzterem ein Mindestwert von insgesamt 70.000 Euro vorliegen muss - für welche der Baubeginn ab dem 01. November 2021 bei der Bauarbeiterkasse gemeldet wird.

Das neu eingeführte System dient zur Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Arbeitskräfte im Vergleich zu festgesetzten Mindestindizien diverser Kategorien pro Baustelle. Der Bauarbeiterkasse müssen somit hierzu entsprechend Informationen und Daten gemeldet werden.

Nach erfolgter Überprüfung erteilt die Bauarbeiterkasse dem Unternehmen die Angemessenheitsbescheinigung „Durc di congruità“. Sollten aus der Überprüfung jedoch Abweichungen resultieren, so sind diese in Ordnung zu bringen.

Sollte die Angemessenheitsbescheinigung bei betreffenden Bauvorhaben nicht vorliegen, so können die Steuerabsetzbeträge nicht anerkannt werden. Für den Auftraggeber ist es somit ratsam die Bescheinigung anzufordern.

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