Vereine des Dritten Sektors

Mit dem D.Lgs. 111/2017 (Reform der 5 Promille) und anschließend mit Dekret des Ministerpräsidenten vom 23. Juli 2020 wurden neue Modalitäten für die Eintragung in die Liste der 5 Promille erlassen, welche bereits letztes Jahr beachtet werden müssen. 
Es wurde eingeführt, dass im Folgejahr nach dem Inkrafttreten des Einheitlichen Register des Dritten Sektors („RUNTS“), also mit Datum 23. November 2021, die 5 Promille nicht mehr nur an Volontariats- und ONLUS-Vereine zugewiesen werden können, sondern an alle Vereine des Dritten Sektors. Die Eintragung hat nur mehr über das Portal des RUNTS zu erfolgen. 

Modalitäten für Vereine, welche sich neu eintragen müssen

Vorabinfo: Letztes Jahr gab es eine Übergangsregelung, sodass die Vereine die 5 Promille erhalten haben, auch wenn sie Eintragung im RUNTS nicht vorgenommen haben, sondern lediglich auf der permanenten Liste aufschienen. Diese Übergangsregelung gibt es für 2024 nicht mehr. 
Vereine, welche hingegen neu gegründet wurden und welche in der Vergangenheit nicht eingeschrieben waren oder welche sich einfach eintragen lassen wollen, müssen innerhalb 10. April 2024 die Anmeldung vornehmen. Für die Vereine, welche im RUNTS eingeschrieben sind bzw. erst die Eintragung im RUNTS vorgenommen haben, müssen sich für die 5 Promille direkt im RUNTS akkreditieren lassen. Die Eintragung erfolgt somit nicht mehr über ein gesondertes Modell und eine eigene Software. Anbei der Link zu diesem Register: https://servizi.lavoro.gov.it/Public/login?retUrl=https://servizi.lavoro.gov.it/&App=ServiziHome

Im Anhang zu diesem Rundschreiben wird eine kurze Beschreibung beigelegt, wie die Eintragung vorzunehmen ist.

Rechenschaftsbericht

Kurz soll nochmals an die Verpflichtung erinnert werden, dass die zugewiesenen 5 Promille lediglich für institutionelle Zwecke verwendet werden dürfen. Weiteres muss über die Verwendung ein detaillierter Rechenschaftsbericht und ein grafischer Bericht abgefasst werden, welcher für 10 Jahre aufbewahrt werden muss. Eine Vorlage liegt diesem Sonderrundschreiben bei. 
5 Promille Beiträge über 20.000 Euro
Falls der erhaltene Beitrag den Betrag von 20.000,00 Euro jährlich überschreitet, gibt es seit dem Jahr 2022 eine neue Prozedur, welche online auf dem Portal „Cliclavoro“ aktiviert werden muss, auf welchem auch auf das RUNTS Portal zu finden ist. Diese Mitteilung wird dann automatisch an das Ministerium übermittelt. Wir können hierbei behilflich sein. 
Wichtig: Zusätzlich wurde mit dem Dekret vom 23. Juli 2020 geklärt, dass die erhaltenen 5 Promille Beiträge verpflichtend auf der Webseite angeführt werden müssen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen in Höhe von 25%. Aufgrund der Tatsache, dass die 5 Promille unabhängig der Höhe veröffentlicht werden müssen, müssen diese gemäß Schreiben des Arbeitsministeriums Nr. 6 vom 25. Juni 2021 nicht mehr nochmals unter den Beiträgen veröffentlicht werden.

 
 
ATATCHITALYBOZENBRUNECKTOBLACHSAND IN TAUFERS
Öffnungszeiten
  • Montag - Donnerstag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
  • 14:30 - 17:00 Uhr
  • Freitag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
Bruneck
Nordring 25 - I - 39031
Fax.: +39 0474 572 399
Routenplaner
Bozen
Südtirolerstraße 40 - I - 39100
Fax.: +39 0474 572 389
Routenplaner
Sand in Taufers
Rathausstraße 4 - I - 39032
Fax.: +39 0474 572 397
Routenplaner
Toblach
Gebrüder Baur Straße 1 - I - 39034
Routenplaner